Sachverständigentätigkeit

Fundierte Gutachten vom Sachverständigen

In Zweifelsfragen oder bei nicht geklärten Sachverhalten erstellt der Sachverständige eine fachliche Stellungnahme mit einem begründeten Urteil oder gibt eine fundierte Stellungnahme ab.

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Prüfingenieur für die MA 50
Externer Prüfer für den Wohnfonds Wien
Privat- und Nutzwertgutachten
Beweissicherungen